Streiken ist ein Grundrecht (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz) und das rechtmäßige Mittel, unsere Tarifforderungen durchzusetzen.
Wir hören immer wieder, dass Chef:innen versuchen, Mitarbeitende einzuschüchtern, die streiken wollen.
Das ist nicht erlaubt: Chef:innen dürfen dir nicht mit einer Kündigung oder Abmahnung wegen deiner Teilnahme am Streik drohen, auch jede andere Art der Benachteiligung ist untersagt! (Das Streikrecht und auch das Maßregelungsverbot leiten sich aus der sogenannten Koalitionsfreiheit ab, die in Art. 5 des Grundgesetzes geregelt ist . Zum Maßregelungsverbot konkret gibt es noch eine Einzelnorm in § 612a BGB.)
Manche Chef:innen behaupten dennoch das Gegenteil: Sie fühlen sich vielleicht gerade selbst unter Druck, weil sie die Arbeitsabläufe aufrecht erhalten wollen. Deshalb versuchen sie Mitarbeitende durch Einschüchterung vom Streiken abzuhalten.
Andere Chef:innen versuchen es vielleicht auch mit emotionaler Erpressung: Sie werfen dir vor, dass deine Kolleg:innen nun deine Arbeit machen müssen. Oder sie sagen, dass du deine Kolleg:innen an diesem Tag im Stich lasst.
Tatsächlich ist es aus unserer gewerkschaftlichen Sicht der Sinn eines Streiks, dass die Arbeit liegen bleibt. Der Streik ist das einzige Mittel, das wir als Arbeitnehmer:innen zur Verfügung haben, um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Die Kolleg:innen, die trotz des Streiks arbeiten, sind Streikbrecher:innen. Durch ihr Handeln setzen sie sich gleichzeitig dafür ein, dass der Arbeitgeber einen möglichst niedrigen Tarifabschluss erzielen kann – auch wenn sie selbst das in diesem Moment vielleicht nicht so wahrnehmen.
Es kann sein, dass eine Chefin oder ein Chef dich anruft und genau von dir wissen möchte, ob du streikst oder ob du vielleicht nur in einem bestimmten Zeitraum streikst. Vielleicht wirst du sogar aufgefordert, dich beim nächsthöheren Chef offiziell abzumelden.
Das brauchst du nicht zu tun!
Wer am Streik teilnehmen möchte, muss darüber seinen Arbeitgeber nicht in Kenntnis setzen. Man muss sich auch nicht abmelden.
Es ist genauso erlaubt, z. B. nur für eine Stunde die Arbeit niederzulegen. Auch das musst du vorher nicht ankündigen.
Bei Fragen sprich uns gerne jederzeit an! Unten findest du noch einmal unsere Streikrechte-Info.
Viele Grüße
Dein Team von ver.di im WDR
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