Ohne leistungsstarke Arbeitnehmervereinigungen funktioniert das im Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützte Tarifvertragssystem nicht. Das setzt voraus, dass sich bei Tarifverhandlungen annähernd gleich stärke Partner gegenüber sitzen und keiner dem anderen Regelungen „diktieren“ kann. Nur deshalb sieht das Tarifvertragsgesetz vor, dass tarifliche Bestimmungen unmittelbar und zwingend für die Mitglieder der Gewerkschaften und Arbeitgeber(-verbände) gelten, die den Tarifvertrag abgeschlossen haben.