Seit Februar 2020 gilt als Pilotprojekt in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Verbraucher und Sport, im Sommer kam der Newsroom hinzu, ein Tarifvertrag über Mehrfachbeauftragung.
Er beinhaltet Honorar-Rabatte für den WDR, wenn freie Mitarbeiter*innen von vornherein zu einem Thema auf mehreren Ausspielwegen beschäftigt werden. Wie jeder Tarifvertrag, so ist auch dieser ein Kompromiss: Autor*innen müssen bei Zweit- oder Drittbeauftragung hinnehmen, dass sich ihr Honorar reduziert. Zugleich ist ihnen auf diese Weise aber die Mehrfachbeauftragung garantiert.
Ein Beitrag für WDR 5, ein Kolleg*innengespräch zum selben Thema bei WDR2: Unbestritten entstehen dabei Synergieeffekte. Je nachdem, wie hoch diese Synergien eingeschätzt werden, gibt es Abschläge beim Honorar von 20, 30 oder 40 Prozent. Das ist ein Verhandlungserfolg: Der WDR hatte ursprünglich wesentlich höhere Abschläge vorgesehen. Immer das höchste Honorar der Mehrfachbeauftragung muss in voller Höhe gezahlt werden: Gestaltet etwa eine Kollegin einen Beitrag für Hörfunk und Fernsehen, so wird das Fernsehhonorar komplett fällig. Folgebeauftragungen im Sinne des Tarifvertrags zum selben Thema sind nur innerhalb von 14 Tagen möglich. Etwaige weitere Zuschläge wie der Eigenproduktionszuschlag oder für die Nutzung der eigenen Kamera werden zusätzlich vergütet.
Bei strittigen Honorarzahlungen kann – wie etwa auch bei Honoraren für Tischreporter*innen – die Clearingstelle angerufen werden.
Mit dem Piloten wollten wir in der Praxis erproben, wie sich die Vereinbarung tatsächlich auf die Beschäftigung von freien Mitarbeiter*innen auswirkt. Nun soll entschieden werden, ob das Modell im gesamten WDR angewandt werden kann. Deshalb ist es wichtig, dass ihr uns Rückmeldung gebt:
Bitte schreibt uns bis zum 11. Januar, welche Erfahrungen ihr mit dem Modell gemacht habt. Eure Mails sendet bitte an senderverband at verdi-wdr.de