Krankheitszeiten bei Berechnung des Urlaubsentgelts
Rechtsstreit geht in die nächste InstanzZur Berechnung des Tagessatzes vom Urlaubsentgelt für 12-a-Freie wird der individuelle Jahresumsatz beim WDR durch die Anzahl der Arbeitstage dividiert, die Festangestellte in dem Jahr hatten: Das sind - je nach Feiertagslage - 240 bis 252. Wer in dem Berechnungsjahr Mutterschutzzeiten hatte oder krank gewesen ist, kann diese Tage auf Antrag herausrechnen lassen: Damit erhöht sich das Urlaubsentgelt entsprechend. Nach Interpretation des WDR gilt das nur bei Krankheitszeiten von mindestens 21 Tagen.
ver.di im WDR sieht das anders: Krank ist man vom ersten Tag an, das tariflich zugesicherte Recht muss also vom ersten Tag an gelten.
ver.di und DJV haben daher geklagt – und vor dem Arbeitsgericht in Köln umfänglich Recht bekommen: Der Rechtsstreit geht jetzt in die nächste Instanz, denn auch der Versuch, eine Kompromisslösung zu finden, ist vorerst gescheitert.
Allen 12-a-Freien raten wir:
- Wenn ihr krankheitsbedingt nicht arbeiten könnt, lasst euch die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt/einer Ärztin bestätigen.
- Bei der Berechnung eures Urlaubsentgelts solltet ihr die Herausrechnung von Krankheitszeiten vom ersten Tag an beantragen – und natürlich auch entsprechend belegen.
- Selbst, wenn ihr damit zunächst nicht erfolgreich seid: Bewahrt die ärztlichen Bescheinigungen auf. Wenn unsere Rechtsauffassung endgültig bestätigt wird, könnt ihr die Anträge erneuern.