Ver.di zahlt den Mitgliedern Streikunterstützung, wenn es durch die Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen zu Einbußen bei der Vergütung kommt. Auch wer sich erst kurz vor Beginn oder während eines Streiks für die Mitgliedschaft in ver.di entscheidet, kann diese fi nanzielle Leistung erhalten – vorausgesetzt, für den dem Streik vorangegangenen Monat ist eine volle Beitragszahlung erfolgt. Anhand des satzungsgemäßen Beitrags bemisst sich die Höhe der Streikunterstützung. Die Höhe der Streikunterstützung errechnet sich wie folgt: Durchschnittsbeitrag des Mitgliedes x Stundenfaktor x 40 / arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit.
Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Zuschlag von 2,50 Euro gezahlt. Wer sein Grundrecht auf Streik weiter wahrnehmen will, sollte jetzt Mitglied werden. Neumitglieder erhalten eine geringfügig geringere Zahlung, als langjährige Mitglieder. Wie kann ich Streikgeld beziehen? Trage dich während des Warnstreiks in die ver.di-Streiklisten ein. Der Rest erfolgt automatisch. Falls etwas nicht klappt, bitten wir um Nachricht an: fb08.kbl@verdi.de
Wie kommt es zum Abzug durch den WDR? Die Arbeitgeberseite erfasst, wer am Warnstreik teilgenommen hat. Dies ist grundsätzlich erlaubt, wenn es tatsächlich zum Gehaltsabzug nötig ist. Jedoch gibt es Unterschiede, die zu beachten sind.