Jetzt zeigt sich, was eine gute Streikkasse wert ist.

23.10.2019

So funktioniert unsere Streikunterstützung

Ver.di zahlt den Mitgliedern Streikunterstützung, wenn es durch die Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen zu Einbußen bei der Vergütung kommt. Auch wer sich erst kurz vor Beginn oder während eines Streiks für die Mitgliedschaft in ver.di entscheidet, kann diese fi nanzielle Leistung erhalten – vorausgesetzt, für den dem Streik vorangegangenen Monat ist eine volle Beitragszahlung erfolgt. Anhand des satzungsgemäßen Beitrags bemisst sich die Höhe der Streikunterstützung. Die Höhe der Streikunterstützung errechnet sich wie folgt: Durchschnittsbeitrag des Mitgliedes x Stundenfaktor x 40 / arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit.

Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Zuschlag von 2,50 Euro gezahlt. Wer sein Grundrecht auf Streik weiter wahrnehmen will, sollte jetzt Mitglied werden. Neumitglieder erhalten eine geringfügig geringere Zahlung, als langjährige Mitglieder. Wie kann ich Streikgeld beziehen? Trage dich während des Warnstreiks in die ver.di-Streiklisten ein. Der Rest erfolgt automatisch. Falls etwas nicht klappt, bitten wir um Nachricht an: fb08.kbl@verdi.de

Wie kommt es zum Abzug durch den WDR? Die Arbeitgeberseite erfasst, wer am Warnstreik teilgenommen hat. Dies ist grundsätzlich erlaubt, wenn es tatsächlich zum Gehaltsabzug nötig ist. Jedoch gibt es Unterschiede, die zu beachten sind.

  • Erfassung von Streikenden über das Dispositionssystem Im Dispo-System soll „00“ eingetragen werden und mit dem Vermerk „Streik“. Der Personalrat versichert, dass es keine technische Möglichkeit zur elektronischen Auswertung gibt. Der Arbeitgeber zieht das Gehalt dann von Hand ab. Die Zeit wird nicht mit dem Überstundenkonto verrechnet.

  • Persönliche Abfragen durch leitende Angestellte sind gestattet. Wenn ein*e Vorgesetzte*r persönlich auf dich zukommt und fragt, ob du am Warnstreik teilgenommen hast, kannst du die Rückmeldung geben: „Selbstverständlich, den ganzen Tag.

  • Falls die Abfrage zur Teilnahme am Warnstreik per E-Mail erfolgt, sollte jede*r einzelne eine Antwortmail senden an den/die Absender*in. Hier reicht die Rückmeldung: Ich habe ganztägig am Warnstreik (Datum) teilgenommen

 

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