FAKTENCHECK zur Tarifrunde 2022 - #3

08.08.2022
Faktencheck #3

Liebe WDR-Kolleginnen und Kollegen,

die aktuelle Tarifrunde läuft nicht gut. Die Inflation galoppiert. Ganz Deutschland spricht über das Thema „Inflationsausgleich“ in den kommenden Tarifverhandlungen, aber der WDR stellt sich taub. Die Argumente, die wir zu hören und zu lesen bekommen, überzeugen uns nicht.
Wir von ver.di im WDR antworten deshalb mit einem "Faktencheck zur Tarifrunde 2022". Diesmal lautet das Thema "Setzt die KEF dem WDR in den Tarifverhandlungen wirklich einen Rahmen?“

Kollegiale Grüße,

ver.di im WDR

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Der WDR sagt,
er berücksichtige bei den Tarifverhandlungen „den von der KEF gesetzten Rahmen“, sonst „müssten wir im WDR Stellen abbauen.“
Die KEF sagt:
Wir setzen keinen Rahmen bei Tarifverhandlungen. Wir mischen uns nicht ein.


Angesprochen auf die Argumentation des WDR weist die KEF gegenüber ver.di eine Einmischung in laufende Tarifverhandlungen zurück: „(...) als Kommission, aber auch als einzelne Mitglieder sind wir natürlich extrem zurückhaltend und vermeiden alles, was von irgendjemandem als Einmischung in die laufenden Tarifverhandlungen verstanden werden könnte.“
Schon im Vorwort des 23. KEF-Berichts (Februar 2022) heißt es: „Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Preissteigerungsraten haben bei den Berechnungen der KEF eine große Bedeutung.“
Mit anderen Worten: Die KEF erkennt die Kosten an, die dem WDR durch die Inflation entstehen. Die durch den Krieg gegen die Ukraine hervorgerufenen außerordentlichen Preissteigerungsraten treiben aber nicht nur Energie- und Materialkosten hoch, sondern können gegenüber der KEF auch eine sozial angemessene Erhöhung der Gehälter rechtfertigen. Einen an den Preissteigerungsraten orientierten Tarifabschluss kann der WDR der KEF vermitteln, sofern er bereit ist, sich für die Interessen seiner Mitarbeiter:innen einzusetzen.

Fazit:
Der WDR ist bei Tarifverhandlungen nicht an einen „von der KEF gesetzten Rahmen“ gebunden. Zudem verbietet die Verfassung die Einmischung der KEF als einer Kommission der Bundesländer in laufende Tarifverhandlungen. Die Tarifautonomie gehört zu den Grundwerten und Art. 9 Abs 3 GG verbietet staatliche Eingriffe bei Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern.

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