#Coronavirus

Regelungen des WDR zu Freistellungen | Gehaltsfortzahlung | Ausfallhonoraren

21.03.2020

ver.di Kolleginnen und Kollegen haben mitgewirkt bei den Krisen-Regelungen im WDR zum Coronavirus. Die Verabredungen findet ihr unten und als Download.
Zum Ausdruck bringen möchten wir, dass unsererseits weitergehende Forderungen ausgesprochen wurden als nun getroffen wurden. Dennoch tragen wir den aktuellen Kompromiss mit, in dem auch Forderungen unsererseits aufgenommen wurden.

Wir werden nicht müde werden, die Verantwortlichen im WDR anzusprechen, welche Regelungen es nach dem 19. April 2020 gibt. Allen ist bewusst, dass die Corona-Pandemie unser Arbeits- und Privatleben einschränkt und auch wirtschaftlichen Druck ausübt auf den WDR.

Explizit hinweisen möchten wir auf folgendes:

  • Regelungen für Angestellte: Die Gesundheit steht ganz vorn. Mit der Arbeitgeberseite ist vereinbart, dass man im Zweifel besser von zu Hause aus arbeitet. Führungskräften möchten wir sagen: Nehmt dieses Virus ernst!

  • Regelungen für Freie - Ziffer 2 c: Dienstpläne gelten! Auf Basis der Dienstpläne werden die Ausfallhonorare gezahlt!
  • Regelungen für Freie - Ziffer 2 f: Wenn du nicht arbeitnehmerähnlich und somit keinen 12a-Status im WDR hast, kannst du bei finanziellem Engpass einen Antrag an den "Härtefallfonds" stellen. Bitte nimm hierzu Kontakt auf mit der Personalabteilung, Referat Freie.

Falls ihr Fragen habt zu den getroffenen Regelungen stehen wir gern zur Verfügung. Bitte schreibt uns eine Mail unter: gvv@verdi-wdr.de

ver.di Kolleginnen und Kollegen leisten in den öffentlich rechtlichen Sendeanstalten, im In- und Ausland, gerade eine wahnsinnig wichtige und wertvolle Arbeit. Wir sind stolz auf euch!

#Solidarität #WDR #CoronaVirusDE #Soloselbständige #freelancer #staysafe #stayathome

 
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